top of page

Informationen zum Energieausweis und dem neuen Gebäudeenergiegesetz-GEG

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) greift ab 1. November 2020. Es löst die bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.

Die wichtigsten Änderungen gelten für Neubauten nd für Renovierungen.

Es sollen erneuerbare Energien eingesetzt werden, wie z Bsp.

Wärmepumpen

Solarthermie

Kraft-Wärme Kopplungsanlagen

Wer sanieren will, muss vorher ein Energie-Beratungsgespräch führen

Ab 2026 dürfen keine Kohle und Ölheizungen benutzt werden, die die Vorraussetzungen nicht erfüllen.

Hier gibt es einen link zum Immowelt Ratgeber über Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis:

Erklärung zu den Abkürzungen des Energieausweises:

Art des Energieausweises (§ 16a Abs. 1 Nr. 1 EnEV)
- Verbrauchsausweis: V
- Bedarfsausweis: B


Energiebedarfs- oder Energieverbrauchswert aus der Skala des Energieausweises in kWh/(m²a) (§ 16a Abs. 1 Nr. 2 EnEV), 
zum Beispiel 158,2 kWh


Wesentlicher Energieträger (§ 16a Abs. 1 Nr. 3 EnEV)
- Öl: Heizöl
- Gas: Erdgas, Flüssiggas
- Kohle: Koks, Braunkohle, Steinkohle
- Fernwärme: Fernwärme aus Heizwerk oder KWK
- Holz: Brennholz, Holzpellets, Holzhackschnitzel
- Strom: Elektrische Energie (auch Wärmepumpe), Strommix


Baujahr des Wohngebäudes (§ 16a Abs. 1 Nr. 4 EnEV)
Bj, zum Beispiel Bj 2013

Energieeffizienzklasse des Wohngebäudes bei ab 1. Mai 2014 erstellten Energieaus-weisen (§ 16a Abs. 1 Nr. 5 EnEV) 
A+ bis H, zum Beispiel B


So kann eine Anzeige ohne Abkürzungen aussehen:
Verbrauchsausweis, 158,2 kWh/(m²a), Gas, Baujahr 2013, Energieeffizienzklasse F
 

So kann eine Anzeige mit Abkürzungen aussehen:

V, 158,2 kWh, Gas, Bj 2013, F

Ein Energieausweis muss bei jeder Besichtigung vorliegen!

Möchten Sie das 67 seitige neue Gebäudeenergiegesetz einmal lesen, schreiben sie uns gern eine Nachricht.

Wir übersenden es Ihnen gern im pdf Format!

bottom of page