Claudia Gülzow Immobilien
Informationen zum Energieausweis und dem neuen Gebäudeenergiegesetz-GEG
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) greift ab 1. November 2020. Es löst die bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.
Die wichtigsten Änderungen gelten für Neubauten nd für Renovierungen.
Es sollen erneuerbare Energien eingesetzt werden, wie z Bsp.
Wärmepumpen
Solarthermie
Kraft-Wärme Kopplungsanlagen
Wer sanieren will, muss vorher ein Energie-Beratungsgespräch führen
Ab 2026 dürfen keine Kohle und Ölheizungen benutzt werden, die die Vorraussetzungen nicht erfüllen.
Hier gibt es einen link zum Immowelt Ratgeber über Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis:
Erklärung zu den Abkürzungen des Energieausweises:
Art des Energieausweises (§ 16a Abs. 1 Nr. 1 EnEV)
- Verbrauchsausweis: V
- Bedarfsausweis: B
Energiebedarfs- oder Energieverbrauchswert aus der Skala des Energieausweises in kWh/(m²a) (§ 16a Abs. 1 Nr. 2 EnEV),
zum Beispiel 158,2 kWh
Wesentlicher Energieträger (§ 16a Abs. 1 Nr. 3 EnEV)
- Öl: Heizöl
- Gas: Erdgas, Flüssiggas
- Kohle: Koks, Braunkohle, Steinkohle
- Fernwärme: Fernwärme aus Heizwerk oder KWK
- Holz: Brennholz, Holzpellets, Holzhackschnitzel
- Strom: Elektrische Energie (auch Wärmepumpe), Strommix
Baujahr des Wohngebäudes (§ 16a Abs. 1 Nr. 4 EnEV)
Bj, zum Beispiel Bj 2013
Energieeffizienzklasse des Wohngebäudes bei ab 1. Mai 2014 erstellten Energieaus-weisen (§ 16a Abs. 1 Nr. 5 EnEV)
A+ bis H, zum Beispiel B
So kann eine Anzeige ohne Abkürzungen aussehen:
Verbrauchsausweis, 158,2 kWh/(m²a), Gas, Baujahr 2013, Energieeffizienzklasse F
So kann eine Anzeige mit Abkürzungen aussehen:
V, 158,2 kWh, Gas, Bj 2013, F
Ein Energieausweis muss bei jeder Besichtigung vorliegen!
Möchten Sie das 67 seitige neue Gebäudeenergiegesetz einmal lesen, schreiben sie uns gern eine Nachricht.
Wir übersenden es Ihnen gern im pdf Format!